Konkret können Buschenschanken im Wein- und Obstgarten zehn Monate pro Jahr an vier – flexibel wählbaren -Tagen pro Woche aufsperren, zusätzlich kann auch an Feiertagen geöffnet werden. In den Monaten Dezember und Jänner muss jedenfalls geschlossen bleiben.
Im Unterschied zum Stamm-Heurigen dürfen Buschenschanken im Weingarten ihren Gästen nur kalte Mahlzeiten sowie saisonal begrenzt Getränke aus dem eigenen Betrieb anbieten.