Tourismus-Staatssekretärin Mag.Susanne Kraus-Winkler, MRICS (l.) und KommR Gerti Schmidt (Obfrau FG Freizeit- und Sportbetriebe in der WKW) präsentieren den neuen Ausweis, der Konsumentinnen & Konsumenten die Sicherheit gibt, dass ihr Gegenüber alle fachlichen und persönlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Gewerbes erfüllt
Foto: BKA/Regina Aigner

Seit 1973 sind Berufsgruppen, die ihrer Tätigkeit außerhalb von Betriebsstätten nachgehen, gesetzlich verpflichtet, eine amtliche Legitimation mitzuführen. Dazu zählen auch die rund 1.700 aktiven Fremdenführerinnen & Fremdenführer, die 365 Tage im Jahr und in mehr als 40 Sprachen als Botschafterinnen & Botschafter des Qualitätstourismus in Österreich unterwegs sind.

Künftig können sie sich auf zeitgemäße Art ausweisen, denn der in die Jahre gekommene Ausweis aus Leinenpapier wird abgelöst: „Die modernen, fälschungssicheren neuen Ausweise im Scheckkartenformat sind ein wichtiger Baustein, um die Berufsgruppe für die Herausforderungen im 21. Jahrhundert bestens aufzustellen“, freut sich auch KommR Gerti Schmidt, Obfrau der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe in der WKW und eben falls selbst Fremdenführerin. So erkennt man echte Ausweise

  • Die Dokumentnummer rechts oben hebt sich fühlbar ab.
  • Der Hintergrund enthält Mikroschrift.
  • Das Lichtbild überlappt mit dem Sicherheitsunterdruck.
  • Lichtbild und Texte sind als Lasergravur ausgeführt.
  • Der Kartenrohling ist aus Polycarbonat ohne optische Aufheller.
  • Vorder- und Rückseite enthalten Elemente (Österreich-Karte, Wappen) aus UV-Fluoreszenzfarbe. (PWK007/HSP)