Seit Mitte April heißt es auch in den Wiener Weingärten “ausg´steckt ist!” und die Heurigen haben bis 31.Oktober in ihren Weingärten sozusagen einen “Zweitwohnsitz” bekommen. Seit 2013 dürfen die Winzer zusätzlich zum Betrieb im Stammhaus auch im Weingarten ausschenken, jedoch dort ausschließlich im Freien! Also: auf zum Heurigen und bei Schönwetter auch zum “Ursprung”, in den Weingarten-Heurigen!